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Allgemein

Deutsches Infektionsrecht: Ein neuer Rechtsstatus für die Kultur

By 23. November 2020No Comments

Kultur gilt nach dem deutschen Infektionsschutzgesetz nicht mehr als Unterhaltung.

In einem Newsletter (“Corona versus Kultur”) auf seiner Website zeigt sich der Spitzenverband der Bundeskulturverbände nun erfreut darüber, dass “die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr in einen Topf geworfen” werden. Man habe vorab gefordert, Kultur nicht länger unter Freizeit zu subsumieren: “Eine Trennung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird, so unsere Position, dem besonderen Charakter der Kultureinrichtungen, die eben mehr als Freizeiteinrichtungen sind, besser gerecht.”

“Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen”, so Kulturrat Geschäftsführer Olaf Zimmermann, der betonte, dass das mit der gestrigen Entscheidung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates deutlich geworden sei. “Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos u.a. sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird”, heißt es im Newsletter.

Link:    https://www.dw.com/de/ infektionsschutzgesetz-kultur- sonderstellung/a-55662251